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Agoranomisches Protokoll eines Sklavenkaufvertrags; die Partei der Käufer ist teilweise von P.Tebt. III 39 (145 v. Chr.) bereits bekannt; erster Beleg der Anfangsformulierung ὁ δεῖνα ἐπρίατο παρὰ τοῦ δεῖνοϲ.
Urkunde, Sklaven, Kaufvertrag, Agoranomisches Protokoll, Ptolemäische Zeit.
keine
unbeschrieben